Breaking News! Kabinett beschließt Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
- Gerd Bittl-Fröhlich

- 9. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 8. Oktober 2025, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen.
>> Den Text des Geseztesentwurfes findet Ihr hier zum download.
So wie wir es verstanden haben, wird hier versucht einzugreifen, dass der bisherige "Vertrieb" von Cannabis via Internet große Einschränkungen bekommt.
Medizinalcannabis kann künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden.
Bei Folgeverschreibungen muss eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen - unter dieser Vorraussetzung ist Telemedizin dazwischen möglich.
Der Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen, mit Hinweis auf persönliche Beratungsmöglichkeiten/Pflichten.
In Zukunft wird es also nicht mehr so easy sein, sich etwas auf die Party zu bestellen. Cannabis als Arznei bleibt. Der Eigenanbau durch Samen oder Stecklingen auf dem Balkon/Garten/Growbox bleibt weiterhin eine echte Möglichkeit sich selbst zu versorgen.
Die Frage ist nun, wenn dieser Entwurf Gesetz wird, welche Wirkung diese Änderung auf Patienten, den "Straßenverkauf" haben wird. In den Bundesländern gibt es noch viel zu wenige CSC's um hier - aus unserer Sicht - die Nachfrage zu decken.
Wie seht Ihr das? Was ist Eure Meinung? Schreibt uns!
GBF
PS: Es gibt einen Petition gegen diese Änderung im deutschen Bundestag. Wenn Ihr da unterschreiben wollt, gibt es alle Infos und die Möglichkeit zur Unterschrift hier.





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